Neue Sonderausgabe | |
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Für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen gibt es ab 2022 neben neuen Förderungen unter anderem auch steuerliche Anreize in Form von Sonderausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und den Ersatz von fossilen Heizungssystemen. |
Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen 2022/2023:
Änderung beim Einkommensteuertarif | |
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Beim Einkommensteuertarif wurde der Steuersatz für die zweite Stufe ab Juli 2022 von 35 % auf 30 % gesenkt. Ab Juli 2023 wird die dritte Stufe von 42 % auf 40 % gesenkt. Im jeweiligen Umstellungsjahr wird vereinfachend ein Mischsatz (32,5 % bzw. 41 %) für das ganze Jahr angewandt. |
Erhöhung des Familienbonus Plus | |
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Mit 1.1.2022 wird der Familienbonus für Kinder bis 18 Jahre von € 125,00 pro Monat auf € 166,68 pro Monat angehoben. Für Kinder über 18 Jahre beträgt der Familienbonus € 54,18 pro Monat statt € 41,68 pro Monat. |
Erhöhung des Kindermehrbetrags | |
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Der Kindermehrbetrag wurde ab 2022 auf € 550,00 angehoben und die Voraussetzungen geändert. |
Senkung des Körperschaftsteuersatzes | |
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Die Körperschaftsteuer wird 2023 von 25 % auf 24 % und im Jahr 2024 von 24 % auf 23 % gesenkt. |
Geringwertige Wirtschaftsgüter | |
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Der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter wird ab 1.1.2023 (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen) von € 800,00 auf € 1.000,00 erhöht. |
Neuer Investitionsfreibetrag | |
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Ein neuer Investitionsfreibetrag (IFB) kann bei Anschaffung oder Herstellung von bestimmten Wirtschaftsgütern ab 1.1.2023 in Höhe von 10 % der Anschaffungs- oder Herstellkosten (gedeckelt mit insgesamt € 1 Mio. pro Wirtschaftsjahr) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dieser Investitionsfreibetrag erhöht sich um 5 % für bestimmte ökologische Unternehmensinvestitionen. |
Teuerungsabsetzbetrag in 2022 | |
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Arbeitnehmern und Pensionisten steht unter bestimmten Voraussetzungen für das Kalenderjahr 2022 ein Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von € 500,00 zu. |
Teuerungsprämie | |
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Teuerungsprämie: Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 3.000,00 pro Jahr steuerfrei. |
Senkung Lohnnebenkosten | |
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Mit 1.1.2023 wird der Unfallversicherungsbeitrag im Bereich des ASVG von 1,2 % auf 1,1% abgesenkt werden. Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) 3,7 %. In den Jahren 2023 und 2024 beträgt der DB 3,7 %, wenn dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften so festgelegt ist. |
Betriebsausgaben: Absetzbarkeit von Öffi-Tickets | |
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Pauschale Absetzbarkeit von Öffi-Tickets (Netzkarten) als Betriebsausgaben. |
Abschaffung der kalten Progression | |
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Die sogenannte „kalte Progression“ wird ab 2023 insoferne abgeschafft werden, dass Grenzbeträge der Progressionsstufen – mit Ausnahme der 55 - % - Stufe – sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) um zwei Drittel der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 1.1. des Folgejahres angehoben werden. |